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TODESFALLLEISTUNG

Die Todesfallleistung: Absicherung für die Familie

Die Todesfallleistung ist eine Leistungsart der Lebensversicherung. Beim Abschluss dieser Versicherung vereinbart der Versicherungsnehmer mit der Versicherungsgesellschaft eine bestimmte Summe, die im Falle seines Todes an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird.

Die Todesfallleistung teilt sich in einen garantierten Betrag und einen Betrag inklusive Überschüsse. Unter Überschüssen versteht man im Zusammenhang mit Lebensversicherungen die von der Gesellschaft erwirtschafteten Zinsen bzw. sonstigen Renditen. Da diese jedoch nicht garantiert sind, sollte der Versicherungsnehmer sich lediglich auf die garantierte Todesfallleistung verlassen.

Die Lebensversicherung kann sowohl eine Risikolebensversicherung oder eine Kapitallebensversicherung sein. Bei der Risikolebensversicherung wird ausschließlich die Todesfallleistung ausbezahlt, sofern der Versicherungsnehmer während der Laufzeit der Versicherung verstirbt.

Die Kaptallebensversicherung verbindet hingegen den Todesfallschutz mit einer Art Ansparplan. Dieses hier angesparte Geld kann dann im Alter zum Beispiel als zusätzliche Rente genutzt werden.

 
(© Herby Me / Fotolia)

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Die richtige Höhe der vereinbarten Leistung

Eine Lebensversicherung ist für alle Menschen zu empfehlen, die Hinterbliebene oder Angehörige absichern wollen. Besonders wichtig ist sie jedoch bei der Aufnahme von Krediten, zum Beispiel im Zuge einer Baufinanzierung. Wird in diesem Fall keine Lebensversicherung abgeschlossen, müssen die Hinterbliebenen im Todesfall des Kreditnehmers die noch ausstehende Kreditsumme allein tilgen. Wurde hingegen die Lebensversicherung vereinbart, kann die Todesfallleistung zur Rückzahlung der Kredite genutzt werden, wodurch die Familie keine finanziellen Sorgen haben wird.

Die Höhe der mit der Versicherung vereinbarten Todesfallleistung kann jeder Antragsteller selbst festlegen. Sie sollte jedoch mindestens über zwei Nettojahresgehälter des Hauptverdieners einer Familie inklusive der aufgenommenen Kredite abgeschlossen werden.

Versicherungen mit Todesfallleistung werden häufig auch als Kreditversicherung angeboten. In diesem Fall dient die Todesfallleistung direkt der Rückzahlung des Kredites. (22.01.2008)


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