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WAS TUN, WENN DIE HAUSRAT DEN SCHADEN NICHT ZAHLT?

"Schaden ist kein Versicherungsfall" u.ä.

Regelmäßig erreichen uns Mails oder Anrufe von verärgerten bis verzweifelten Verbrauchern, die sich darüber beklagen, dass ihre Hausratversicherung einen Schaden nicht oder nicht vollständig begleichen will. Wir persönlich können und dürfen dabei meist nicht helfen, da wir kein Versicherungsmakler, Gutachter oder Anwalt sind. Die Probleme - und Ausreden der Versicherungsgesellschaften - ähneln sich jedoch oft. Grund genug, einmal einen Artikel darüber zu machen. Und auf eine Möglichkeit hinzuweisen, wo man Hilfe und Unterstützung bekommen kann: die Deutsche Schadenshilfe, siehe deutsche-schadenshilfe.de.

 
Deutsche Schadenshilfe

Deutsche Schadenshilfe Der Anbieter aus Berlin verspricht Versicherten, die Ärger und Probleme mit der Durchsetzung von Ansprüchen gegen ihre Versicherung haben, kompetente Hilfe auf Basis von Erfahrung, Gutachter-Tätigkeiten und Kommunikation auf Augenhöhe mit Versicherern (Screenshot deutsche-schadenshilfe.de am 15.11.2019)

Worum geht's, und was ist das Problem?

Die Versicherungsgesellschaften stehen unter enormen Margen- und Gewinndruck. In vielen Versicherungssparten ist schon seit Jahren kein Geld mehr zu verdienen. Zu groß ist der Konkurrenzdruck, und zu viele Schadenfälle in den letzten Jahren haben die Sparten zu fortlaufenden Verlustbringern gemacht. Betroffen sind unter anderem - aber nicht nur - der Bereich der KFZ-Versicherungen (siehe auch KFZ Versicherungen Arten) und der Bereich der Gebäudeversicherungen (siehe auch notwendige Gebäudeversicherungen). Aber auch im Hausrat-Bereich haben einige Gesellschaften Probleme. Da die Schadenmenge und die Schadenaufwände nur bedingt beeinflussbar sind durch die Assekuranzen, bleiben den Gesellschaften in der Regel nur eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen übrig:

• Versuchen, den Schaden-Ersatz bei gemeldeten Schadenfällen zu drücken (Teilerstattung)
• Versuch, die Entschädigung von gemeldeten Schäden gänzlich abzulehnen (Gründe zu finden, warum [angeblich] nicht geleistet werden muss)
• Sich von Versicherungsnehmern zu trennen, die (häufiger) Schäden haben und melden
• Bei Neuabschlüssen kritische Leistungsbestandteile aus den Tarif-Werken zu streichen (angesichts der Konkurrenz-Situation aber schwierig am Markt durchzusetzen)

Das Problem auf Seiten der Versicherten / Versicherungsnehmer:

• Die meisten Verbraucher kennen sich im Versicherungsrecht nur wenig aus, kennen ihre Rechte und die Details der Tarifwerke nur bedingt.
• Die meisten Verbraucher scheuen sich davor, rechtliche Schritte gegen ihre Versicherung einzuleiten und zum Beispiel Anwalt und/oder Gutachter einzuschalten - nicht zuletzt auf Angst vor dem Kostenrisiko.
• Manche Geschädigte machen schon bei der Schadenmeldung gegenüber der Versicherung Fehler, die sie einiges oder gar die ganze Entschädigung kosten können.

Typische Streitfälle:

Ein häufiges Problem ist, dass Versicherungen einen Schaden zwar prinzipiell als Schaden anerkennen, aber als "nicht versicherten Schaden" klassifizieren, weil irgendeine Bedingung nicht erfüllt ist. Schaut man sich an, was die häufigsten Fälle von Hausratschäden und deren Ursachen sind, so findet man auf der Liste ganz oben: Brandschäden, Wasserschäden und Einbruchdiebstahlschäden.

Bei Einbrüchen in die Wohnung beziehen sich die Versicherungen gern auf die Regelungen des Kleingedruckten, dass ein Einbruch bzw. Einbruchdiebstahlschaden nur dann vorliegt, wenn Einbruchsspuren festzustellen und nachweisbar sind. Bei einem vermeintlichen Einbruch ohne Spuren ziehen sich die Gesellschaften gern aus der Leistungspflicht. Im Gespräch mit der Deutschen Schadenshilfe haben wir herausgehört, was man in solchen Fällen machen kann: Zum Beispiel das Zylinderschloss der Eingangstür in ein Labor schicken und dort im Detail und mikroskopisch untersuchen lassen. Im Labor lassen sich kleinste Einbruchsspuren am Schloss feststellen und unabhängig nachweisen - und schon ist die Hausratversicherung DOCH in der Leistungspflicht.

Oder man hat einen Wasserschaden über den Balkon bekommen, und die Hausratversicherung zieht sich auf die Argumentation zurück, es wäre nur Leitungswasser als Schadenursache versichert, jedoch nicht Regenwasser im Sinne einer Elementarschadenversicherung. Das mag bezogen auf die Leistungspflicht und den konkreten Hausrat-Versicherungs-Vertrag korrekt sein. Es muss aber nicht bedeuten, dass der Versicherte deshalb auf seinem Schaden sitzen bleibt. Denn: Mit einem professionellen Gutachter lassen sich in vielen Fällen die genauen Ursachen von Schäden ermitteln - und unter Umständen wird aus einem Hausratschaden-Fall plötzlich ein Fall der Privathaftpflicht oder Gebäudehaftpflicht des Vermieters. Zum Beispiel, weil dieser die Regenabflussrinnen nicht sorgfältig und pflichtgemäß gereinigt und von Laub befreit hat... - Mit derlei Szenarien aus der Praxis kann man sehen, dass man nicht immer gleich aufgeben sollte, wenn die Versicherung die Entschädigung verweigern will.

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Ombudsmann für Versicherungen

Ombudsmann für Versicherungen Außergerichtliche Streitbeilegung bei Versicherungsärger kann in einigen Fällen auch über den Ombudsmann für Versicherungen erfolgen (Screenshot versicherungsombudsmann.de am 15.11.2019)


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