Die Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. (VTV) hat sich mit ihrem Produkt-Portfolio auf die Versicherung der durch Tiere entstandenen Schäden und daraus Haftungsansprüchen Dritter spezialisiert. Dabei werden zwei Kategorien unterschieden und entsprechend angeboten. Die erste Versicherungsklasse der VTV, die Tierhalterhaftpflichtversicherung, umfasst durch Haustiere verursachte Schäden an anderen Personen bzw. deren Eigentum, für welche der Tierhalter schlimmstenfalls mit seinem gesamten Vermögen haften muss. Seien es spielwütige und übermütige Hunde oder austretende Pferde - der Versicherungsschutz der Tierhalterhaftpflichtversicherung umfasst alle daraus resultierenden Schäden und bei Bedarf wird die beitragsfreie Mitversicherung des Tierhalters ebenso angeboten, wie auch die Mitversicherung von Tierhütern und weltweiter Schutz auf Reisen bis zu einem Jahr Teil dieses Angebotes sind.
Neben den finanziellen Schäden für Dritte, sind auch die wirtschaftlichen Einbußen bei Unfällen oder Krankheiten speziell von Pferden enorm. Daher bietet die VTV Vereinigte Tierversicherung mit ihrer Pferdelebendtierversicherung einen Schutz im Falle von beispielsweise Tod oder Nottötung des Pferdes aufgrund von Krankheit oder Unfall. Hier sollen vor allem die Folgen von Erkrankungen und Unfällen, also speziell die Unbrauchbarkeit des Pferdes was das Reiten, Fahren und natürlich auch die Zucht angeht, abgedeckt werden. Dadurch können sich besonders Personen absichern, deren Einnahmequellen teilweise oder ganz aus der Arbeit mir Pferden besteht. Die im Schadensfall ausgezahlte Versicherungssumme deckt wenn auch nicht die emotionalen und ideellen, zumindest jedoch die finanziellen Einbußen ab.
Letztendlich kann der Pferdehalter zwischen zwei Pferdelebendtierversicherungstypen wählen: Während die Allgefahrendeckung alle eventuellen Szenarien wie eben Nottötung und Krankheit des Pferdes abdeckt, bietet die Unfalldeckung eine Versicherung lediglich bei Unfällen. |