Der Export von Waren und Dienstleistungen bildet einen sehr wichtigen Wirtschaftsfaktor in Deutschland. Doch auch andere Länder besinnen sich inzwischen verstärkt auf Exportwaren, um aus der noch immer vorherrschenden Weltwirtschaftskrise schnellstmöglich aussteigen zu können. Dem zu Folge müssen wiederum andere Staaten den Export benötigen, wollen jedoch daraus auch einen zumindest kleinen Vorteil ziehen. Deshalb drängen sie in der Regel auf die Gründung von lokalen Servicestandorten, um auch der eigenen Wirtschaft eine kleine Zukunftsperspektive aufzuzeigen.
Investition
Ein Kreislauf, der am Ende zwangsläufig zu notwendigen Investitionen des Exporteurs vor Ort führt. Beispielsweise, wenn Waren geliefert und in Endmontage noch fertiggestellt werden müssen. Wenn Dienstleistungen die Gründung von Standorten erfordern. Aber auch wenn ganze Produktionsstätten benötigt werden, um dadurch den Export von Einzelteilen zu unterstützen, usw. Deshalb benötigen zahlreiche Exportbetriebe gewisse Fördermittel in Form von Darlehen (Exportdarlehen, Exportkredite), um einen wirkungsvollen sowie gewinnorientierten Export und somit gleichzeitig einen innerstaatlichen Wirtschaftswachstum zu kreieren. Ein wirtschaftlicher Vorteil, von dem am Ende alle Teilnehmer nur positiv profitieren können.
Diese Form der Finanzierung wird in Fachkreisen Export-Darlehen bzw. Export-Kredit genannt. Kreditgeber kann dabei eine national oder international tätige Bank oder Sparkasse sein, jedoch auch der Staat selbst, der Fördergelder kostenfrei oder Zins günstig für den Exportbetrieb bereit stellt. Vielmals locken aber auch die Importstaaten mit entsprechenden Krediten, um die Investition im eigenen Land zu unterstützen bzw. zu halten. Gegebenenfalls eben dann durch mit dem Exportkredit erzielten Zinserträgen. Interessant wird das Darlehen obendrein für alle Geschäftspartner, wenn es sich um eine langfristig zu betrachtende Baufinanzierung handelt, die am Exportziel neue Arbeitsplätze schaffen kann.
Sicherheitsgarantien
Ebenfalls in die Rubrik Exportdarlehen fällt die Abdeckung von Sicherheitsrisiken für tätige Exporthändler. In diesem Fall ermöglicht die Bundesregierung in Deutschland exportierenden Unternehmen so genannte Investitionsgarantien bzw. Exportdarlehen in Form von speziell ausgewiesenen Fördermitteln. Abgesichert wird dadurch das Exportgeschäft selbst sowie eventuell auftretende, politische Länderrisiken. Die lediglich vom Kreditnehmer aufzubringende Prämie für das Exportdarlehen beläuft sich auf 0,5 %.
Globalwirtschaft
Sicherlich liegt auch ein Grund, dass die Bundesrepublik Deutschland zum so genannten Exportweltmeister mutierte darin, dass es die Möglichkeit der Exportdarlehen geschaffen hat. Somit auch mittelständischen Unternehmen den Weg ebnet, in die moderne Globalwirtschaft einzusteigen.