Die Württembergische Versicherung wirbt mit dem Slogan "Frischer Wind für Ihre Altersvorsorge" und möchte laut eigenen Angaben allen Interessenten die Möglichkeit geben, sich mit der privaten Basisrente BR eine solide und darüber hinaus auch steuerbegünstige Altersvorsorge zu schaffen.
Die Versicherungszeit in der privaten Basisrente BR kann in eine Anspar- und eine Rentenphase unterteilt werden. Während der Ansparphase sind vom Versicherten regelmäßig Beiträge zu entrichten. Diese bilden dann die Grundlage dafür, dass er zu einem späteren Zeitpunkt, frühestens jedoch ab dem vollendeten 60. Lebensjahr, eine lebenslange Rente von der Württembergischen Versicherung ausgezahlt bekommt. Die in die Versicherung eingezahlten Beiträge sind grundsätzlich als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar. Im Gegensatz dazu wird die spätere Rente erst nachgelagert besteuert.
Wenn man den Angaben der Württembergischen Versicherung Glauben schenken darf, dann kann der Versicherungsnehmer grundsätzlich frei entscheiden, wann die Rentenzahlung beginnen soll. Zahlungen vor dem 60. Lebensjahr sind jedoch nicht möglich. Im Todesfall gehen die eingezahlten Beiträge nicht verloren, sondern werden entweder an den Ehepartner oder an die Kinder ausgezahlt. Die Hinterbliebenen erhalten die eingezahlten Beiträge als lebenslange Rente, bei Bedarf auch als Waisen- oder Hinterbliebenenrente. Die Rentenzahlung an die Erben erfolgt immer abzüglich der bereits gezahlten Renten.
Laut Aussagen der Württembergischen Versicherung ist das im Rahmen der privaten Basisrente BR angesparte Kapital sowohl Hartz-IV-sicher als auch insolvenzgeschützt. So ist gewährleistet, dass auch dann, wenn der Versicherte in eine finanzielle Notlage gerät, seine Altersvorsorge voll erhalten bleibt und er das Kapital nicht verwerten muss. Im Falle einer Insolvenz haben auch die Gläubiger keinen Zugriff auf das Geld.
Grundsätzlich ist die Rente erst nach dem Einsetzen der monatlichen Zahlungen pfändbar. Dies gilt jedoch nur für Teilbeträge. Orientierung bietet hier die aktuell gültige Pfändungstabelle.
Die Württembergische private Basisrente BR kann mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung und/oder einer Hinterbliebenenzusatzversicherung kombiniert werden. Im Rahmen der Hinterbliebenen-Zusatzversicherung wird im Todesfall keine Beitragsrückerstattung an die Hinterbliebenen gezahlt. Statt dessen erhalten sie eine Hinterbliebenenrente.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt bei Eintritt einer ärztlich bescheinigten Berufsunfähigkeit eine Rente an den Versicherten.
Die Württembergische Versicherung hält sowohl für ihre Kunden als auch für ihre Interessenten ein umfangreiches Serviceangebot im Internet bereit. Über ein speziell dafür vorbereitetes Formular kann ein persönliches Angebot angefordert werden. Mit Hilfe eines Eigenvorsorge-Rechners kann sich jeder selbst ausrechnen, ob er im Alter ausreichend abgesichert ist. |