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HUK-COBURG BASISRENTE BRA

HUK Rürup-Rentenversicherung

Die HUK Coburg ist eine der größten und bekanntesten deutschen Versicherungen. Sie möchte mit ihrer Basisrente BRA vor allem Selbstständige und Freiberufler ansprechen, die sich eine sichere und dauerhafte Altersrente aufbauen möchten. Die Beiträge zur HUK Coburg Basisrente BRA sind steuerlich absetzbar.

Die HUK Coburg Basisrente BRA wurde auf dem Verbraucherportal www.biallo.de im Feburar 2009 einem Test unterzogen und belegte dort den 1. Platz in der Kategorie der erwarteteten Monatsrente für Singles.

Die von der HUK Coburg angebotene Basisrente stellt insofern eine Besonderheit dar, dass sie eine Rente mit Beitragsrückgewähr ist. Diese Beitragsrückgewähr wird immer dann an die Hinterbliebenen ausgezahlt, wenn der Versicherte vor dem Beginn der Rentenzahlung stirbt. Empfänger dieser Zahlungen ist in erster Linie der Ehepartner, bei Bedarf auch die Kinder. Nur wenn keinerlei Verwandte ersten Grades vorhanden sind, entfällt die Zahlung der Beitragsrückgewähr.

Der frühestmögliche Zeitpunkt für den Beginn der regulären Rentenzahlung ist das 60. Lebensjahr. Auf Wunsch kann dieser Termin jedoch weiter nach hinten verlegt werden. Wenn der Versicherte nach dem Einsetzen der Rentenzahlungen verstirbt, dann haben die Hinterbliebenen grundsätzlich ein Leben lang Anspruch auf Weiterzahlung dieser Rente.

Laut Angaben der HUK Coburg Versicherung ist das im Rahmen der Basisrente BRA angesparte Kapital umfassend vor den Zugriffen Dritter geschützt. Im Falle einer Insolvenz des Versicherten haben weder der Staat noch andere Gläubiger einen Anspruch auf das bereits vorhandene Kapital. Erst nach dem Beginn der Rentenzahlung ist diese grundsätzlich pfändbar. Wie und in welchem Umfang dies geschehen kann, richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen des Versicherten. Rechtliche Grundlage dafür bilden die jeweils gültigen Pfändungsfreigrenzen.

Der Abschluss der HUK Coburg Basisrente BRA ist laut Aussagen der Versicherungsgesellschaft grundsätzlich ohne Gesundheitsprüfung möglich. Die Beiträge können entweder fortlaufend oder einmalig gezahlt werden. Wer sich für die laufende Beitragszahlung entscheidet, kann zwischen einer jährlichen, halbjährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen Ratenzahlung wählen. Die Mindestrate muss jedoch 10 € betragen.

Wenn der Versicherungsvertrag mindestens 3 Jahre besteht, dann kann im Falle von Arbeitslosigkeit eine zinslose Stundung der Beiträge für die Dauer von bis zu einem Jahr erfolgen. Der Beginn und das Ende der Arbeitslosigkeit sind der HUK Coburg Versicherung jeweils schriftlich nachzuweisen. Während der Zeit der Beitragsstundung bleibt der Versicherungsschutz in vollem Umfange bestehen.

Grundsätzlich steht es den Versicherten frei, jederzeit Einmalzahlungen zur HUK Coburg Basisrente BRA zu leisten. Durch diese Zuzahlungen können sie ihren Renteanspruch erhöhen und erhalten zudem weitere steuerliche Vergünstigungen. Die Höhe der Einmalzahlung muss mindestens 500 € betragen, darf jedoch die jährliche steuerliche Höchstgrenze von 20.000 € für Alleinstehende und 40.000 € für Ehepaare nicht überschreiten.

Die HUK Coburg Versicherung gewährt ihren Versicherungsnehmern auch eine Beteiligung an den erzielten Überschüssen. Diese kommen ihnen in Form einer erhöhten Rente zugute.


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