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SCHADENVERSICHERUNG |
Was kennzeichnet eine Schadenversicherung?
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Bei einer Schadenversicherung handelt es sich, vereinfacht gesprochen, um das Gegenstück zu einer Summenversicherung. In beiden Fällen ist der Versicherer verpflichtet, einen entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Unterschied zwischen diesen beiden Formen manifestiert sich in der Berechnung der Entschädigungssumme. Anders als bei der Summenversicherung wird der Versicherte bei einer Schadensversicherung nicht durch eine im Vorfeld festgelegte Summe, sondern in Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens, entschädigt.
Neben dem konkret messbaren Schaden fließen noch weitere Faktoren, wie etwa eine vereinbarte Höchstsumme oder Selbstbeteiligung in diese Berechnung mit ein. Zudem können weitere Faktoren, etwa Abzüge durch Abnutzung im Sinne einer Zeitwertversicherung, zu einer Minderung der Entschädigungssumme führen. |
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Das so genannte Bereicherungsverbot
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Im Falle der Schadenversicherung gilt ein striktes Bereicherungsverbot. Nach §55 VVG ist der Versicherer im Sinne des Bereicherungsverbotes nicht verpflichtet, eine höhere Entschädigung zu leisten, als durch den tatsächlich entstandenen Schaden gefordert. Dies gilt selbst dann, wenn die vereinbarte Versicherungssumme höher festgeschrieben ist, als der wirklich entstandene finanzielle Bedarf. Dem Wortlaut nach, handelt es sich bei dieser Bestimmung eher um eine Empfehlung. Erfahrungsgemäß wird diese jedoch durch die Versicherer als verbindliches Gebot behandelt.
Eine Schadenversicherung deckt, je nach gewählter Form, eine weites Spektrum möglicher Schäden ab. So sind zum Beispiel durch eine Krankenversicherung eventuelle Personenschäden, durch eine Feuerversicherung mögliche Sachschäden oder durch eine Kreditversicherung auftretende Vermögensschäden berücksichtigt. Einige Schadenversicherungen finden auf mehrere dieser Bereiche Anwendung. So greift eine Haftpflichtversicherung sowohl im Falle eines Sach- als auch im Falle eines Personenschadens.
Beachtenswert ist, dass es sich bei einer Schadenversicherung zwar um eine privatrechtliche Versicherung handelt, die den allgemeinen Vorschriften nach §49 ff VVG unterliegen, daneben jedoch noch einige Sonderregelungen für die wichtigsten Zweige der Schadenversicherung (Haftpflicht, Feuerversicherung, Warentransportversicherung u.a.) gelten. (15.04.2007) |
Rückkauf einer Versicherung durch Versicherer | Sonderkündigungsfrist
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