Heute kann jeder Bürger in Deutschland seine (gesetzliche bzw. private) Krankenkasse innerhalb der erlaubten Möglichkeiten frei wählen. So oder so stellt sich die Frage "was kostet mich eine GKV" bzw. "was kostet mich eine PKV?".
Da der Beitrag für die GKV ein fester Prozentsatz vom monatlichen Einkommen ist, ist die Antwort sehr leicht. Ganz anders sieht der Beitrag der PKV aus. Er ist einkommensunabhängig, hängt allerdings von der persönlichen Situation des Versicherten ab und zwar von:
• Eintrittsalter - je jünger der Versicherte, umso niedriger sein Beitrag
• Geschlecht - früher waren die Beiträge für Männer niedriger als die für Frauen; das hat sich durch gesetzliche Vorgaben aber inzwischen weitgehend geändert / angeglichen
• Gesundheitszustand - in der Regel erfolgt die Aufnahme in eine PKV über eine Gesundheitsprüfung, d.h. durch Angaben über den Gesundheitszustand, wobei falsche Angaben böse Folgen haben können
• Tarif - jeder Versicherte kann unter zahlreichen Tarifen wählen, an erster Stelle zwischen Kompakttarife und Individualtarife (die sich aus verschiedenen Bausteinen zusammensetzen lassen, frei nach Wunsch bzw. Bedarf des Einzelnen)
• Selbstbehalt – um den monatlichen Beitrag zu mindern, kann ein PKV Mitglied zwischen unterschiedlich hohen Selbstbehalten wählen
• Zahlungsart – der Beitrag ist monatlich, halbjährlich bzw. jährlich zahlbar, wobei bei jährlichen Zahlung manche Versicherer Rabatte gewähren
• Beitragsrückerstattung – für nicht beanspruchte Leistungen werden je nach Dauer der Nichtanspruchnahme mehrere Monatsbeiträge zurückerstattet
Außer der vielen Vorzügen hat die PKV auch ihre Kehrseiten, wie:
• Familienmitglieder sind nicht mitversichert.
• Bestimmte Vorerkrankungen bergen die Gefahr, dass die Aufnahme in die Versicherung verweigert wird. Für das Risiko schwerer Erkrankung fordert die PKV einen Risikozuschlag.
• Wechsel der PKV bedeutet Beitragserhöhung wegen des gestiegenen Eintrittsalters plus u.U. Verlust der Altersrückstellungen.
• Die PKV kann für einen unselbstständig Beschäftigten zur Falle werden, wenn er arbeitslos wird, falls er zuvor sehr lange privat versichert war, denn er darf nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. Ab 55 ist eine Rückkehr in die GKV ausgeschlossen.
• Wenn ein privat versicherter, unselbstständig Beschäftigten Rentner wird, bekommt er keinen 50%en Zuschuss mehr (vom Arbeitgeber), sondern einen Zuschuss vom Rententräger. Dieser beträgt 50% vom durchschnittlichen Beitrag der gesetzlichen Versicherungen auf Basis seiner gesetzlichen Rente. |